Die Spitex steht allen Menschen zur Verfügung, die zu Hause auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend für einen Einsatz sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf.
Wie wird der Pflege-/Hilfsumfang festgelegt?
Bevor die Spitex die Betreuung einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- und/oder Hilfeleistungen ab. Eine Bedarfsabklärung für Pflegeleistungen ist gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Sie garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird. Unsere Organisationen ermitteln den Pflege- und Betreuungsbedarf mit dem Abklärungsinstrument RAI-Home-Care.
Hat die Spitex auch Grenzen?
Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist, müssen sinnvolle Alternativen gesucht werden. Ein Wechsel in eine stationäre Einrichtung ist dann angezeigt, wenn die Sicherheit der Klientinnen und Klienten, der Angehörigen oder der Spitex-Mitarbeitenden nicht mehr gewährleistet ist, wenn pflegende Angehörige an ihre Grenzen stossen oder wenn die Hilfeleistung derart intensiv geworden ist, dass sie die Möglichkeiten der Spitex übersteigt.
Das KVG schreibt vor, dass die erbrachten Pflegeleistungen der Spitex nicht nur wirksam und zweckmässig, sondern auch wirtschaftlich sein müssen; das heisst, wenn die Pflege zu Hause im Vergleich zu einer stationären Betreuung massiv teurer ist, muss unter Umständen ein Wechsel ins Heim ins Auge gefasst werden.